Allgemeine Geschäftsbedingungen (AGB)​
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Vertragpartner:
Die Lernwerkstatt Stormarn ist eine rechtlich unselbständige Marke von mitten im leben - Verein für soziale Entwicklung e.V. (im folgenden "Verein" genannt). Unter dem Namen Lernwerkstatt Stormarn bietet der Verein frühkindliche Bildungsangebote an. Kommt nach bestätigter Anmeldung ein Vertrag zustande, tritt der Verein als Vertragspartner auf.
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Leistungsumfang:
Es gilt der Leistungsumfang wie im Angebot beschrieben. Soweit nicht explizit im Angebot etwas anderes beschrieben wurde (z.B. Ferienprogramm), findet während der schleswig-holsteinischen Schulferien und an gesetzlichen Feiertagen kein Angebot statt.
Soweit in der Ausschreibung nichts anderes beschrieben wurde, beginnt das Angebot in der Woche nach den schleswig-holsteinischen Sommerschulferien und endet in der Woche vor den schleswig-holsteinischen Sommerschulferien des Folgejahrs. Ein Einstieg in das lfd. Angebot ist jederzeit möglich.
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Vertragslaufzeit/Kündigung:
Die Vertragslaufzeit beträgt bei regelmäßigen Angeboten einen Monat (Ausnahme Vorschule: 3 Monate). Sie verlängert sich automatisch um einen weiteren Monat (Ausnahme Vorschule: 3 Monate), wenn der Vertrag nicht mit einer Frist von 3 Wochen (Ausnahme Vorschule: 3 Monaten) zum Monatsende gekündigt wurde. Der Vertrag endet spätestens mit Ablauf der Woche, in der die nächst folgenden schleswig-holsteinischen Sommerschulferien beginnen. Das Recht zur fristlosen Vertragskündigung aus wichtigem Grund bleibt von dieser Regelung unberührt.
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Teilnehmerbeitrag/Zahlungen/Folgen bei Zahlungsverzug:
Für die Teilnahme am Angebot des Vereins wird ein Teilnehmerbeitrag erhoben. Die Höhe des Teilnehmerbeitrages wird in der Ausschreibung des Angebotes und/oder bei der Anmeldung ausgewiesen. Der Teilnehmer bzw. die Erziehungsberechtigten sind zur Zahlung des Teilnehmerbeitrages verpflichtet. Bei regelmäßigen Angeboten wird der Teilnehmerbeitrag in Form einer Monatsgebühr erhoben. Diese ist unterjährig unabhängig vom Angebotsausfall durch gesetzliche Feiertage und/oder Schulferien (außer Sommerschulferien) in voller Höhe zu zahlen. Sofern das Angebot durch den Teilnehmer trotz bestätigter Anmeldung nicht wahrgenommen wird, besteht kein Erstattungsanspruch. Sofern der Träger das Angebot ganz oder teilweise in Folge von Krankheit der Mitarbeiter oder vgl. Gründen höherer Gewalt absagen muss, besteht für ihn das Recht, das Angebot zu einem späteren Zeitpunkt nachzuhohlen. Sofern das nicht möglich sein sollte, werden die gezahlten Teilnehmerbeiträge anteilig erstattet. Weitere Ansprüche bestehen für den Teilnehmer nicht.
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Für einmalige Veranstaltungen (z.B. Forschertage) ist der Teilnehmerbeitrag im Voraus in voller Höhe zu zahlen. Sofern das Angebot nicht durch den Teilnehmer trotz bestätigter Anmeldung wahrgenommen wird, besteht kein Erstattungsanspruch bereits gezahlter Teilnehmerbeiträge bzw. besteht der Anspruch des Vereins auf Zahlung des Teilnehmerbeitrages weiter.
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Die Zahlungen erfolgen i.d.R. durch die Teilnahme am SEPA-Lastschriftverfahren bzw. durch Überweisung auf das Vereinskonto. Zahlungsverzug tritt ein, sofern ein Lastschrift-Einzug in Folge mangelnder Kontodeckung o.a. Gründe nicht möglich sein sollte bzw. bei Überweisungen der fällige Betrag nicht spätestens am 3. Werktag nach Fälligkeit auf dem Vereinskonto eingegangen sein sollte.
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Sofern nicht erfolgte Zahlungen durch den Verein angemahnt werden, kann eine Mahngebühr von 3,50 Euro pro Mahnung erhoben werden. Wenn ein Lastschrift-Einzug in Folge mangelnder Kontodeckung o.a. nicht vom Verein zu verantwortender Gründe nicht möglich sein sollte, ist der Verein berechtigt, eine pauschale Bearbeitungsgebühr i.H.v. 7,00 Euro zzgl. zu evtl. entstandenen Bankgebühren zu berechnen.
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Bei Zahlungsverzug ist der Verein berechtigt, den Teilnehmer vom Angebot auszuschließen. Bei einem Zahlungsverzug von mehr als 2 Monaten gilt der Vertrag als fristlos aus wichtigem Grund gekündigt ohne dass es dafür ein gesondertes Kündigungsschreiben bedarf. Für diesen Fall behält sich der Verein Schadensersatzforderungen vor.
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Anweisungen des Personals:
Die Teilnehmer haben den Anweisungen des Personals des Vereins Folge zu leisten. Erfolgt dies nicht, kann der Teilnehmer vom Angebot des Vereins ausgeschlossen werden. Sofern durch den Ausschluss des Teilnehmers von dem Angebot Kosten entstehen (z.B. Transportkosten, Personalkosten durch zusätzliche Aufsichtsperson), sind diese von dem Teilnehmer zu tragen.
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Haftung des Vereins:
Die Teilnahme an Angeboten des Vereins erfolgt auf eigene Gefahr. Die Haftung des Vereins ist auf Schäden in Folge von Vorsatz und grober Fahrlässigkeit im gesetzlichen Rahmen beschränkt. Eine weitere Haftung ist ausgeschlossen.
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Bei Veranstaltungen, an denen ein Kind gemeinsam mit einem Erziehungsberechtigten teilnimmt (z.B. Forschertage), erfolgt keine Übertragung der Aufsichtspflicht auf das Personal des Vereins. Auch während der Veranstaltung liegt die Aufsichtspflicht ausschließlich bei den Erziehungsberechtigten. Die Erziehungsberechtigten verpflichten sich, den Weisungen des Personals Folge zu leisten. Bei Zuwiderhandlungen ist das Personal des Vereins berechtigt, den Erziehungsberechtigten ebenso wie die zu ihm gehörigen Kinder vom weiteren Verlauf der Veranstaltung auszuschließen.
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​Gerichtsstand:
Der Gerichtsstand ist Ahrensburg.
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Bargteheide 2019